Patienteninfo

Organisatorisches
Mitbringen
Bitte bringen Sie bei persönlicher Neuanmeldung oder spätestens zum 1. Termin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) und Ihre Krankenkassenkarte mit.
Desweiteren bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit. Dieses lagern wir dann gerne während Ihrer Behandlungsepisode bei uns ein.
Da unsere Behandlungsräume nicht mit Straßschuhen betreten werden dürfen, bringen Sie sich ggf. ein paar dicke Socken und je nach Diagnose am besten bequeme/sportliche Kleidung mit.

 

Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer in unserer Praxis entspricht den Vorgaben der von uns mit ihren
Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträgen.

Die Behandlungszeit beinhaltet:

  • Terminvergabe
  • Hilfeleistungen (ggf. beim An- und Auskleiden oder Lagerung) des Therapeuten
  • Befundung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
  • Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen
  • Regelbehandlungszeit - ggf. mit der erforderlichen Nachruhe
  • Verlaufsdokumentation
  • Ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt - sofern von diesem über die Heilmittelverordnung angefordert.
  •  
  • Terminvergabe und Information
    Wir sind eine reine "Einbestell-Praxis", eine vorherige Terminvergabe ist somit zwingend
    erforderlich!
    Dafür garantierern wir Ihnen die Einhaltung Ihrer abgesprochenen Behandlungszeiten. Sicherlich haben Sie für eine mögliche kurze Wartezeit Verständnis. Sie erhalten natürlich die von den Krankenkassen vorgegebene Behandlungszeit.
    Ihre Termine können Sie telefonisch oder persönlich außerhalb ihrer "Behandlungszeit" vereinbaren oder ändern.
    Sollten Sie uns telefonisch persönlich nicht errreichen, kümmern wir uns wahrscheinlich gerade mit aller Sorgfalt um die Belange anderer Kunden/Patienten. Hinterlassen Sie uns dann bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - unser Rückruf kommt garantiert.

    Terminabsage
    Können Sie vereinbarte Termine nicht einhalten, so sagen Sie diese mindestens 24 Stunden
    vorher ab. Nur so können wir diese Termine über unsere Warteliste neu vergeben.
    Sollten Sie uns persönlich nicht erreichen, so sprechen Sie uns bitte (auch am Wochenende) auf unseren Anrufbeantworter. Dieser wird regelmäßig von uns abgehört.
    Für nicht fristgemäß abgesagte Termine oder Termine zu denen Sie nicht erscheinen und die wir nachweislich nicht neu vergeben können, berechnen wir mit Genehmigung der Krankenkassen anteilig eine für unsere Kostendeckung nötige Gebühr von derzeitig 15,00€ je 20 Min. Behandlungszeit.


    Wartezeit Therapiebeginn
    Ihre Heilmittelverordnung ist ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig, d. h. die Behandlung muss
    innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden. Somit sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Termine, unmittelbar nach Ausstellung der Verordnung durch das ärztliche Personal, mit uns vereinbaren, da auch wir zu Spitzenzeiten eine Wartezeit von mehreren Tagen nicht ausschließen können.
    Sofern Sie sie sich vorab einer geplanten Operation unterziehen, sprechen Sie in Ihrem Sinne mit dem Operateur oder dem weiter behandelnden Arzt, ob Sie nach der Operation
    physiotherapeutische Maßnahmen benötigen. Mit einem kurzen Anruf bei uns buchen Sie vorab
    Therapie-Einheiten und vermeiden unnötige Wartezeit
 

Selbstzahler

Selbstzahler nutzen in Eigenverantwortung, ohne eine Heilmittelverordnung oder Privatrezept, für ihr persönliches Wohlbefinden und als präventive Maßnahme unsere Angebote.

Die Honorare sind im Voraus zu entrichten und nicht wie bei Patienten der PKV üblich, nach Abschluß der Behandlung. 
Der Zahlungseingang wird mit einer formlosen Quittung belegt, welche zur Erstattung des Kostenaufwandes durch die PKV nicht geeignet ist.

 

PKV (Private Krankenversicherung)

Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.Es gelten die in unserer Praxis zu erfragenden Preise mit der Inanspruchnahme der ersten Behandlung als akzeptiert.
Nach Abschluß der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine für das Einreichen bei der PKV geeignete detaillierte Rechnung.

 

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)

Als Kassenpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.

- Sie legen vor Beginn der Behandlungen eine nach dem Heilmittelkatalog und den Heilmittelrichtlinien ausgefüllte kassenärztliche Heilmittelverordnung vor.
- Sie entrichten den vorgeschriebenen Eigenanteil zu Beginn Ihrer Behandlungen
- Sollten Sie von der Zuzahlung befreit seinm bestätigen Sie dies mit Ihrem Befreiungsausweis.
- Sie bestätigen jede empfangene Behandlung auf der Heilmittelverordnung mit Ihrer Unterschrift.